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Stark diskutiert: Uploadfilter und Leistungsschutzrecht
Samstag, 14.07.2018 14:44:31Der so genannte Uploadfilter ist derzeit in aller Munde. Doch was hat es genau damit auf sich und welche indirekten Konsequenzen ergeben sich für Firmen und Verbraucher? Datenschützer und Internetverfechter sind teilweise empört über die Schritte welche das EU-Parlament hier möglicherweise gehen will.
Letzten Monat hat das EU-Parlament im "Schatten der Fußball WM" einen Vorentscheid über eine weitreichende Reform des Urheberrechts getroffen. Diese Reform über das sogenannte Leistungsschutzrecht könnte einen massiven Eingriff in die Informationsfreiheit des Internets mit sich bringen. Welche Konsequenzen die Reform sowohl für Internetnutzer als auch für Unternehmen mit sich bringen wird, kann noch nicht endgültig abgeschätzt werden.
Ganze 17 Jahre ist es bereits her, dass das Urheberrecht auf europäischer Ebene zuletzt geändert wurde. Gegen eine generelle Anpassung dieses Rechts ist also eigentlich nichts einzuwenden, die geplanten Änderungen sind jedoch mehr als kritisch zusehen.
Allmächtiger Zensurfilter?
Unter anderem sieht die Reform vor, dass Plattformbetreiber wie Facebook und Co. zukünftig alles filtern, was Nutzer bei ihnen hochladen und bei möglichen Urheberrechtsverletzungen, diese Inhalte erst gar nicht veröffentlichen. Dieser sogenannte "Uploadfilter" sorgt also zukünftig dafür, dass Inhalte schon vor der Veröffentlichung und nicht wie bislang erst bei einem klaren Nachweis von Urheberrechtsverletzungen aus dem Netz verschwinden, bzw. gar nicht erst auftauchen. Je nachdem wie Urheberrecht aufgefasst wird, kommt das einer schwerwiegenden Zensur und einem eklatanten Eingriff in die Meinungsfreiheit gleich.
Es ist dabei nicht etwa so, als gäbe es Uploadfilter nicht schon seit einiger Zeit. Mit ihnen spürt YouTube unter anderem auf, ob Inhalte aus dem Fernsehen oder aus Kinofilmen hochgeladen werden und sperrt sie, Facebook erkennt anzügliche Bilder und verhindert eine Veröffentlichung durch diverse Filterfunktionen, ein Uploadfilter jedoch, der jeglichen, möglicherweise urheberrechtlich kritischen Inhalt sofort sperrt wird mit Sicherheit eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen. Weiterhin ist das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger sehr fragwürdig zusehen.
Leistungsschutzrecht alles andere als rechtssicher
In Artikel 11 der Reform heißt es, das Leistungsschutzrecht betrifft den: "Schutz vor Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen". Entstanden ist die Idee des Leistungsschutzrechts, als deutsche Verlage gemerkt haben, dass Anzeigekunden ihr Geld anstatt es bei ihnen auszugeben, lieber bei Google investierten. Wenn Suchmaschinen wie Google und Co. also fortan Artikel aus Medienhäusern in ihren Suchergebnissen anzeigen, sollen sie zur Kasse gebeten werden. Dabei kann die Frage was wem nützt, also ob Verlage von den angezeigten Ergebnissen profitieren oder die Suchmaschinen gar nicht richtig beantwortet werden. Sich hier pauschal auf die Seite der Verlage zu stellen ist alles andere als rechtlich vertretbar. Zudem gilt das Leistungsschutzrecht in dieser Form bereits seit 2013 in Deutschland und konnte keinerlei Verbesserungen, vielmehr nur zusätzliche Unklarheiten schaffen. Was sich nun mit einer Erweiterung auf den gesamteuropäischen Raum daran ändern soll, ist nicht ersichtlich.
Eine Vision fehlt
Den Reformbemühungen fehlt letzten Endes ein entscheidendes Kriterium: Eine tatsächliche Idee wie Urheberrecht im digitalen Zeitalter aussehen kann und solle. Die Reform über welche morgen entschieden wird, ist also nichts weiter als ein unüberlegter Versuch das Internet sicherer zu machen, die Frage ist nur für wen sicherer. Anstatt sich wissenschaftlich und rechtlich damit zu befassen, was für Änderungen des Urheberrechts machbar und vor allem sinnvoll sein könnten um die Meinungsfreiheit einerseits nicht zu beschränken und Urheber auf der anderen Seite zu schützen, setzt man nur auf europäischer Ebene um, was in Deutschland schon nicht funktioniert hat.
1 Kommentar
Ich bin mal gespannt was das noch gibt!!! Sollte der Uploadfilter wirklich so umgesetzt werden wie vorgesehen, so fände ich das höchst skandallös!
Dieser Artikel ist relevant zu Uploadfilter, Leistungsschutzrecht, Zensur, EU-Parlament, Urheberrecht.
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