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Datenschützer verlieren in Belgien gegen Facebook
Donnerstag, 07.07.2016 14:22:04Facebook konnte sich jetzt gegen belgische Datenschützer durchsetzten, welche gegen zweifelhafte Geschäftspraktiken des Unternehmens klagten. Ein Berufungsgericht ließ ein im vergangenen Herbst erklärtes Urteil nun wieder aufheben. Somit hat Facebook wieder vollen Spielraum. Der Grund für das neue Urteil ist mal wieder sehr interessant.
Fragwürdiger Cookie
Kern des Rechtsstreits war ein Cookie, den Facebook nutzt um auch Daten von Personen zu sammeln, die überhaupt kein Profil bei dem Unternehmen haben. Facebook selbst erklärte, der Cookie sei für sicherheitstechnische Aspekte des Netzwerks notwendig, weiterhin würden die Daten welche der Cookie sammelt keiner bestimmten Person zugeschrieben und seien somit rechtlich unbedenklich. Das Unternehmen gab jedoch auch zu, dass der Cookie genutzt wurde, um auch Nichtmitgliedern des Netzwerks personalisierte Werbung anbieten zu können. Die Entscheidung eines belgischen Gerichts untersagte Facebook dann im November 2015, das Surfverhalten von Nutzern die nicht im Netzwerk eingeloggt sind weiterhin mit diesem Cookie aufzuzeichnen. Diese Möglichkeit wurde Facebook mit dem neuen Urteil wieder eingeräumt.
Polizei warnte bereits Anfang des Jahres vor Nutzung neuer Emoijs
Erst Anfang des Jahres warnte die belgische Polizei Facebook Nutzer vor der Benutzung der 5 neuen neben dem "gefällt mir" Button eingeführten Emojis. Die zusätzlichen Buttons: "Love", "Haha", "Wow", "Traurig" und "Wütend", dienen dem Unternehmen in erster Linie zur Datensammlung warnen die Ordnungshüter auf ihrer offiziellen Website. Durch das drücken der jeweiligen Buttons kann Facebook unter anderem die Effektivität von Werbeanzeigen bewerten. Ganz konkret könnte das unter anderem auch bedeuten, dass Nutzer welche angeben beispielsweise gute Laune zu haben, aufnahmefähiger für bestimmte Werbung sind. Werbeplätze nach der Stimmung der Nutzer zu verkaufen ist sicherlich weitaus lukrativer für Facebook und Unternehmen die über das Netzwerk Werbung schalten. Mit ihrer Warnung sind die Belgier nicht allein. Datenschützer und Sicherheitsexperten weltweit warnten schon früh, dass die Benutzung dieser Buttons den einzelnen Nutzer noch gläserner machen würde als er ohnehin schon ist. Dass die Ausdrucksmöglichkeit des Nutzers dabei auf 6 Emotionen beschränkt ist, macht es Facebook einfach einen Algorithmus zu programmieren, der entsprechende Werbung dann schaltet wenn sie passt.
Begründung: Nicht zuständig
Begründet wurde das neue Urteil nun damit, dass Facebook seinen Hauptsitz in Europa in Irland habe. Die belgische Datenschutzkommission sei daher nicht zuständig für die Klage der Datenschützer. Hier kommt die Frage auf, inwieweit es überhaupt europäische Datenschutzbestimmungen gibt, die anwendbar sind. Wenn Konzerne nationale Gerichtsverfahren gegen konkrete Bedenken seitens Datenschützern gewinnen, nur weil das Unternehmen den Hauptsitz in einem anderen Land hat, muss man sich ernsthaft fragen, was mit der EU Datenschutzverordnung überhaupt vereinbart worden ist. Gut, dass wenigstens nationale Behörden Verbraucher noch vor den Risiken und Gefahren der Datensammelwut warnen. Ob das Urteil des Berufungsgerichts nun einer erneuten Überprüfung standhält, wird sich zeigen. Bis dahin sammelt Facebook erst einmal weiter.
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Dieser Artikel ist relevant zu Facebook, EU Datenschutzverordnung, Cookies, Belgien.
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