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Webprofil Icon Was bringt die ePrivacy-Verordnung?

Freitag, 21.12.2018 22:57:54

Der Regulierungswahn der EU macht auch vor dem Internet keinen Halt. Bei der am 25. Mai in Kraft getretenen DSGVO geht es vorrangig um den Schutz der Privatsphäre und privater Daten. Die nun geplante ePrivacy-Verordnung baut auf der DSGVO auf, geht aber noch einen Schritt weiter.


Die Verordnung zielt in erster Linie auf einen strengeren Umgang mit sogenannten Cookies ab, welche immer dann hinterlegt werden, wenn ein Nutzer eine Internetseite besucht, ein Video anschaut oder auch auf einen Banner klickt. Dies soll in Zukunft ohne die Zustimmung des Nutzers verboten sein, bislang war es in Deutschland durch das Telemediengesetz erlaubt. Noch steht nicht gänzlich fest, welche genauen Regeln die ePrivacy-Verordnung beinhalten soll. Als nicht-Jurist ist es sehr schwierig zu verstehen, was da gerade genau geplant wird. Es besteht jedoch Grund für die Annahme, dass die gesamte Digitalwirtschaft unter dieser Verordnung leiden wird. Dementsprechend würden auch die Verbraucher die Konsequenzen zu spüren bekommen, zu deren Schutz die Verordnung eigentlich da sein soll.


Viele von personenbezogener Werbung abhängig


Lange Zeit galt es auch in Europa - wo die neue Verordnung letztlich greift für ein klares Konzept im Netz: Daten gegen Dienstleistung. Mit dem derzeitigen Entwurf der ePrivacy-Verordnung droht dieses Konzept zu kippen. Insbesondere kostenlose Webangebote, die sich bislang mit der datengetriebenen Werbung finanziert haben, könnten nun vor einem großen Problem stehen. Denn wenn Cookies nicht mehr verwendet werden dürfen die für die Wiedererkennung des Nutzers genutzt werden, kann die Werbung nicht mehr personalisiert geschaltet werden. Gerade diese personalisierte Werbung ist für die Einnahmen von vielen kleinen und mittelgroßen Internetfirmen verantwortlich.


Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen


Ein weiteres generelles Problem, sowohl der DSGVO als auch der geplanten ePrivacy-Verordnung ist, dass sie ausschließlich in Europa gelten. Informationsstrukturen in Internetunternehmen sind enorm wichtig für deren Geschäft. Wenn die Verordnung nun Unternehmen in Europa den Umgang mit diesen Informationen einschränkt, entsteht hier ein ganz klarer Wettbewerbsnachteil für diese Unternehmen. Wenn die Verordnung in jetziger Form tatsächlich in kraft tritt, wird sich der Online Werbemarkt wohl neue Möglichkeiten einfallen lasen müssen. Hier ist das sogenannte kontextuelle Targeting, welcher nur den jeweiligen Content der Seite und die Stimmung des Nutzers mit Werbeinhalten vergleicht eine interessante Option. Hier kann gänzlich auf Cookies verzichtet werden.


Welche genauen Konsequenzen die ePrivacy-Verordnung für Unternehmen mit sich bringen wird, kann man derzeit nicht vorhersehen. Mit Sicherheit wird sie diese aber vor Herausforderungen stellen, wenn sie ihre Geschäftsmodelle wie bislang verfolgen wollen. Alles in Allem wird durch strengere Gesetze und Verordnungen ersichtlich, dass der Schutz der Verbraucher auf der einen Seite und der Möglichkeit für Unternehmen zu werben auf der anderen Seite, ganz eng verknüpft ist mit den Möglichkeiten, Services und letztendlich dem Nutzen den die Verbraucher aus dem Internet ziehen können. Das mehr und weniger unregulierte Internet wir man es lange Zeit kannte, wird in Europa zunehmend umgestaltet. Wie das Internet in naher Zukunft aussehen wird und ob die Nutzer in Anbetracht strengerem Verbraucherschutz am ende zufriedener sein werden, bleibt abzuwarten.




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Dieser Artikel ist relevant zu DSGVO, ePrivacy, Gesetze, EU-Verodnungen.




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