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Trump will den Verkauf von Browserdaten in den USA wieder ermöglichen
Donnerstag, 06.04.2017 14:20:42Was noch vor einem Jahr klar und unmissverständlich durch die FCC, der Telekom-Aufsicht der Federal Communications Commission in den USA als Verbot galt und ausgesprochen wurde, kippt Donald Trump nun. Der US-Senat stimmte schon vor kurzer Zeit für die Aufhebung diese Verbotes und das Votum diesbezüglich unter den Abgeordneten im US-Haus war zwar knapp, aber ebenfalls eindeutig für die Aufhebung des Verbotes. Im Klartext heißt das, dass mit der Unterschrift des Präsidenten das Verbot nicht mehr existiert.
Eingriff in die Privatsphäre
Somit ist nun freie Bahn für Anbieter von Internetzugängen in den USA, sämtliche Informationen über das jeweilige Surfverhalten ihrer Kunden erhalten zu können. Ohne, dass die Kunden dieser Vorgehensweise zustimmen müssen, geschweige überhaupt etwas davon erfahren. Datenschützer und Bürgerrechtler sehen in dieser Aufhebung und ihrer Folgen einen massiven Eingriff in die Privatsphäre sämtlicher User des Internets. Denn obwohl es seitens der Telekommunikationsbranche heißt, dass der Datenschutz der User ausreichend durch beispielsweise die Regeln der Federal Trade Commission geschützt sei, und der vom Trump-Imperium abkommandierte FCC-Chef Ajit Pai diese These vertritt, sind Datenschützer und Bürgerrechtler hier anderer Meinung. Denn die Regeln der FTC (Federal Trade Communication) umgehen den Browserverlauf und sparen ihn systematisch aus. Der Vorschlag seitens der Telekom-Aufsich über diverse Einrichtungen von Schutzmechanismen, wiesen die Abgeordneten der Regierung schlichtweg ab.
Das bestätigt den Verdacht umso mehr, dass es bei dieser neuen Regelung in erster Linie darum geht, dass der freie Zugang und auch die freie Handhabe mit Daten privater Nutzer im Sinne von Kundengewinnung, Werbung und auch Recherche umgehen zu können, ohne dass es überhaupt einer Zustimmung ihrerseits bedarf. Das bedeutet, dass Informationen über besuchte Websites weiterhin an die Werbebranche verkauft werden kann. Zum damaligen Zeitpunkt des Verbotes mussten Internetanbieter zunächst grundsätzlich die Zustimmung der User einholen, bevor sie die Browserdaten verwenden durften. Des weiteren wurden Kunden von Internetanbietern postwendend darüber informiert, wenn Daten bei Hackern landeten. Verbindlich sollten diese User-Freundlichen Regeln in diesem Jahr werden.
Kritik wegen Übervorteilung
Erster Anstoß für die Kritik seitens der Telekommunikationsbranche an dem FCC-Reglement war, dass sie sich hierdurch deutlich im Nachteil sieht. Besonders gegenüber den Online-Giganten Facebook und Google. Sie spekulieren schon seit Jahren mit den Ergebnissen des Verhaltens der Internetnutzer auf ihren sozialen Plattformen und Browsern, um schließlich mit diesem Verhalten auch ordentlich Geld zu verdienen. Denn für den Verkauf dieser Informationen flossen etliche Dollar über die Ladentheken und Käufer mussten tief in de Tasche greifen. Dieser Austausch scheint sehr lohnenswert zu sein, schließlich fluktuierte dieser spezielle Markt deutlich.
Wer profitiert
Der fade Beigeschmack nach der Verkündung der Regelaufhebung, dass das Userverhalten nun wieder frei "verfügbar" sei, ist nicht ganz unbegründet. Der Verkauf an Dritte findet durch Provider schon seit geraumer Zeit statt und wird sich dessen fleißig bedient. So würde es auch zunächst dann bleiben. Datenschützer befürchten aber, dass es bei der Zunahme der viralen Möglichkeiten und Vernetzungen auch ganz klare Regeln geben muss. Ganz besonders dann, wenn es darum geht, welche Daten genau zu welchen Zwecken überhaupt analysiert werden , geschweige denn geteilt und weitergereicht werden dürfen.
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