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Webprofil Icon Greift das neue Gesetzt gegen Hass-Posts tatsächlich?

Montag, 12.02.2018 14:06:44

Seit Januar diesen Jahres sind alle Social-Media-Unternehmen weltweit laut des NetzDG dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen selbstständig löschen. Klappt und funktioniert diese neue Maßnahme überhaupt übergreifen und flächendeckend? Der Bayrische Rundfunk nahm sich diesem Thema an und testete fleißig verschiedene Plattformen und deren Reaktionsfreudigkeit auf Herz und Nieren.


Hetzen und Hass allgegenwärtig im Netz

Schon seit etlichen Monaten wird bei bestimmten Anlässen und Vorkommnissen immer wieder aufs Neue über die Handhabung bei Hassmeldungen, Hetzkampagnen, Aufrufen zu Gewalthandlungen und sogar Morddrohungen im Netz diskutiert. Vom Aufruf zum Heiligen Krieg, dem Hitlergruß in Dauerschleife, oder auch anderen extremistischen Beiträgen. Das Netz ist voll, viel zu voll davon sagen Experten. Und keiner macht etwas oder reagiert prompt und flächendeckend drastisch durch das zeitnahe Löschen und Beseitigen solcher Kommentare und Posts. Seit dem 1. Januar 2018 soll nun alles ganz anders werden. Im Bundestag wurde nun in der letzten Legistaturperiode das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, NetzDG, verabschiedet.


Seit dem 1. Oktober 2017 allerdings ist dieses Gesetz schon in Kraft. Laut NetzDG sind nun alle Betreiber von Social-Media-Plattformen dazu verpflichtet, sofortige Maßnahmen diesbezüglich einzuleiten. Das Löschen eines bösen Posts ist eigentlich eine Sache von Sekunden. Doch Facebook Twitter und Co. taten sich schwer schon allein mit der Deklarierung im Einzelfall, ob es sich um Hass, Hetze, oder Extremismus oder Ähnlichem handeln würde. Soweit, so gut. Aber greift das Gesetz schon, oder bleibt alles beim Alten und die Löschpraxis der Plattformbetreiber zäh wie eh und je?


Der Test

Stichprobenartig meldeten Mitarbeiter des Senders Tweets mit Gewaltinhalten und Posts mit gleichen Inhalten im hierfür nun neu eingerichteten Beschwerdeverfahren, die diese Plattformen nun anbieten müssen. Während Hinweise strafbarer Posts auf Fundstellen von der israelischen NGO, "The Can't – Fighting Antisemitism and Terrorism Online", regelmäßig sehr sorgsam beobachtet und auch gelöscht wurden, hinken andere Länder stark nach. Über 60000 solcher Hasskommentare wurden auf diesem Weg in sozialen Netzwerken schon gelöscht. Laut eines Sprechers der israelischen Organisation löscht beispielsweise Twitter nicht mehr als zehn Prozent der gemeldeten Beiträge, deren Inhalte zum Terror anstiften und gleich null Prozent, wenn es sich schlicht um "einfache" Hasskommentare handele. Verhalten sich Twitter und Facebook in Deutschland ebenso fahrlässig, wie die Kollegen in Israel beispielsweise?


Insgesamt 15 Tweets mit eindeutigem Inhalt, wie Cartoons, echter Fotos, die gewaltverherrlichend sind. Tweets, die ganz klar und unmissverständlich zur Gewalt gegen Juden und Christen aufforderten. Mit den Waffen, wie Beilen und Messern. Fotos von Opfern nach der Attacke, es fließt Blut und vieles mehr, was klar auf den Sachverhalt hinweist, dass es sich hierbei um Gewaltverbrechen und Verherrlichung handelt. Und eben auch mit klarer rassistischer Äußerungen. Auch der Verstoß des §131 des STGB Deutschland ist dabei ganz offensichtlich. Jeder konnte diese Tweets in Deutschland einsehen und abrufen. Und was geschah? Nichts. Twitter äußerte sich in kurzen Worten, dass sie keine Verletzung der Twitter Regeln feststellen konnten.


Facebook – Langer Weg, aber mit Erfolg

Eindeutige Tatwaffen, wie Messer, Beile, Maschinengewehr und im Zusammenhang mit Juden. All diese Beiträge und Bilder hatten auch bei Facebook nichts bewirkt. Erschwerend kam noch hinzu, dass allein der Melde-Weg zur Beschwerde hin, war schon etwas aufwendiger und unverständlich. Und: Die Person selbst, die diesen Sachverhalt meldet sollte sogar entscheiden, welcher Straftatbestand in Betracht komme. Hat man sich allerdings durchgearbeitet, kann man schnell feststellen, dass Facebook rund 60 Prozent der Meldungen aus dem Netz genommen hat. Mit der Nachricht, dass sie den Zugang zu Inhalt X und Y gesperrt habe. Ein kleiner Lichtblick vielleicht.




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Dieser Artikel ist relevant zu Facebook, Twitter, Google, Hass-Posts, Diskriminierung, Cyber-Mobbing.




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