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Webprofil Icon Datenschutz in Unternehmen - Mehr Sicherheit ab 2018?

Dienstag, 30.05.2017 18:47:48

Für Unternehmen hat das Jahr 2018 einen ganz besonderen Stichtag. Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzverordnung in Kraft und löst das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz ab. Gerade Unternehmen welche ihre Kundendaten elektronisch verarbeiten haben neue Anforderungen zu erfüllen. Viele Unternehmen sind noch schlecht vorbereitet. Es ist sinnvoll sich schon im Vorhinein mit den neuen Bestimmungen auseinander zu setzen und das Datenschutzniveau schon vor dem 25. Mai 2018 den EU-Anforderungen anzupassen.


Datenschutz

Vereinheitlichung der Datenschutzverordnung

Ziel Der EU-Datenschutzverordnung ist es, die Datenschutzverordnungen der einzelnen Länder innerhalb Europas einheitlich zusammenzuführen. So sollen europaweit konforme Anforderungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung aller personenbezogenen Daten geschaffen werden. Dadurch sollen natürliche Personen in höherem Maß als bislang geschützt werden. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten wird ausdrücklich hervorgehoben. Zudem müssen sich auch ausländische, beispielsweise amerikanische Unternehmen an die neuen Regeln halten. Für die Nichteinhaltung der Verordnungen drohen hohe Strafen und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro.


Herausforderung für die Unternehmen

Für die Unternehmen ist es sicherlich eine Herausforderung die neuen Datenschutzverordnungen umzusetzen. Unter anderem sieht die EU Datenschutzverordnung vor, dass elektronische Geräte immer Daten-sparsam voreingestellt werden, dass Daten gelöscht werden wenn Verbraucher dies veranlassen möchten oder dass sich ein eigener Datenschutzbeauftragter in jedem Unternehmen um genau diese Dinge kümmert und koordiniert.


Computer-Sicherheit

Datenschutzbeauftragter wird wichtige Rolle einnehmen

Für Unternehmen welche personenbezogene Daten elektronisch weiterverarbeiten wird ein solche Datenschutzbeauftragte Pflicht. Dieser soll Mitarbeiter sensibel für das Thema machen und diesen beratend zu Seite stehen. Das Problem: Viele Unternehmen wissen oft selbst nicht so genau, wo sensible Daten innerhalb des Firmennetzwerks gespeichert sind oder wer alles Zugriff auf diese hat. Es ist zwar zu bezweifeln, dass innerhalb eines Jahres Strukturen verändert werden können, die sich teilweise seit Jahrzehnten geformt haben. Der Umgang mit personenbezogenen Daten war schon immer ein Problem, heute ist nur die Menge der Daten eine unüberschaubar große geworden. Dass sich in letzter Konsequenz auch rechtliche Probleme beim Umgang mit diesen Daten ergeben können ist ebenfalls kein neues Problem.


Zweifel an Nutzen

Die EU-Datenschutzverordnung wird von Kritikern als ein weiteres Beispiel für den EU weiten Regulierungswahn der Brüsseler Regierungsbehörde bezeichnet. Dass personenbezogene Daten sensibel sind und besonderen Schutz bedürfen ist auch nicht erst klar, seit dem es elektronische Daten gibt. Die jetzige Diskussion um das Thema zeigt letzten Endes, dass sich um wichtige Dinge im Zusammenhang mit der Digitalisierung gar nicht gekümmert worden sind. Wenn Millionen EU Bürger US Unternehmen wie Facebook und Co. nutzen und diesen bereitwillig Auskunft über teils intimste Geheimnisse geben, kann keine EU Behörde dafür sorgen, dass diese Daten nicht in letzter Konsequenz für Dinge zweckentfremdet und genutzt werden. Das gilt für heute existierende Technologien ebenso wie für solche, welche erst entwickelt werden. Äquivalent kann man das bei Daten sehen, welche auf externen Servern oder gar in Cloudspeichern lagern. Ob sich der Datenschutz in Unternehmen ab Mitte 2018 verbessern wird bleibt abzuwarten. Die gesamte EU-Datenschutzverordnung kann man hier einsehen: EU Datenschutzverordnung




1 Kommentar


Herbert schrieb am Sonntag, 29.04.2018 00:01

EU Datenschutzverordnung: Ich kann den Mist nicht mehr hören! Überall wird nur noch rum-genervt mit dem DSGVO-Schrott! :-/

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